Kurz erklärt: Was ist das EVFTA?
Das EU-Vietnam-Freihandelsabkommen (EVFTA) wurde am 30. Juni 2019 in Hanoi unterzeichnet und ist seit dem 1. August 2020 in Kraft. Nach Angaben der Europäischen Kommission werden damit Zölle auf 99 % des Warenhandels zwischen der EU und Vietnam abgeschafft, wobei Vietnam einen Teil davon schrittweise abbaut. Für deutsche Industrieunternehmen ist das einer der wichtigsten Gründe, Vietnam heute ernsthaft zu prüfen.
Aber: Ein Abkommen schafft keine Kunden. Es senkt die Hürden. Den Auftrag bekommt weiterhin, wer vor Ort die richtigen Entscheider erreicht. Dieser Artikel erklärt, was das Abkommen für Maschinenbauer und Industriezulieferer konkret ändert und was nicht.
Was sich bei Zöllen für Industrieprodukte ändert
Laut dem Zollbericht der Germany Trade & Invest (GTAI) gilt für die Ausfuhr nach Vietnam:
- Maschinen und Anlagen (Kapitel 84 des Zolltarifs): Fast alle Waren mit EU-Ursprung sind seit Inkrafttreten zollfrei. Für als sensibel eingestufte Waren dieses Kapitels wird der Zoll innerhalb von drei, fünf oder sieben Jahren abgebaut.
- Elektrotechnik (Kapitel 85): bestimmte Waren sind zollfrei, sensible Waren werden innerhalb von drei oder fünf Jahren abgebaut.
- Chemische Erzeugnisse: 70 % der EU-Exporte sind seit Inkrafttreten zollfrei, der Rest wird über drei, fünf oder sieben Jahre abgebaut.
- Pkw: Abbau innerhalb von zehn Jahren. Kfz-Teile: innerhalb von sieben Jahren.
Weil das Abkommen im August 2020 in Kraft trat, sind viele dieser Übergangsfristen inzwischen ausgelaufen oder laufen aus. Prüfen Sie für Ihre konkrete Zolltarifnummer den aktuellen Satz, zum Beispiel über die Datenbank Access2Markets der EU oder die GTAI.
Ohne Ursprungsnachweis kein Zollvorteil
Den Zollvorteil gibt es nur für Waren mit EU-Ursprung. Das heißt: Ihr Produkt muss die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Laut GTAI gilt für die meisten nicht vollständig in der EU hergestellten Industrieerzeugnisse:
- Entweder ein Tarifsprung auf der Ebene der vierstelligen HS-Position der Vormaterialien ohne Ursprung,
- oder alternativ ein EU-Fertigungsanteil von 30 bis 50 %, je nach Ware.
Als Nachweis dient für Exporteure aus der EU eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung. Dafür müssen Sie als Ausführer im REX-System registriert sein. Wer viele Vorprodukte aus Asien verbaut, sollte seine Stücklisten vorab von der Zollabteilung oder der IHK prüfen lassen.
Praktisch zu wissen: Vietnam akzeptiert in diesem Abkommen erstmals neben nationalen Herkunftsangaben auch die Kennzeichnung „Made in EU“ für Industrieerzeugnisse (mit Ausnahme pharmazeutischer Produkte).
Weitere Teile des Abkommens
Neben den Zöllen nennt die Europäische Kommission unter anderem den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, den Schutz geografischer Angaben, geöffnete Dienstleistungs- und Beschaffungsmärkte und durchsetzbare Regeln. Ein separates Investitionsschutzabkommen wurde ebenfalls unterzeichnet. Es tritt erst in Kraft, wenn alle EU-Mitgliedstaaten und die vietnamesische Nationalversammlung es ratifiziert haben. Nach den von uns gefundenen Angaben war das zuletzt noch nicht abgeschlossen. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie darauf planen.
Was das Abkommen nicht löst
- Nachfrage: Null Zoll bedeutet nicht, dass jemand Ihr Produkt kennt oder kaufen will. Der Markt wird weiterhin über Beziehungen, Vertrauen und lokale Ansprache erschlossen.
- Weitere Kosten und Vorgaben: Mehrwertsteuer bei der Einfuhr, Transport, Zertifizierungen und technische Vorschriften bleiben. Auch Genehmigungen können je nach Produkt eine Rolle spielen.
- Wettbewerb: Auch Hersteller aus anderen Ländern haben Handelsabkommen mit Vietnam. Der Zollvorteil allein ist deshalb selten ein Alleinstellungsmerkmal.
- Sprache und Kultur: Entscheidungen fallen häufig in Gesprächen auf Vietnamesisch. Ohne lokales Team bleiben viele Chancen unsichtbar.
Was deutsche Mittelständler jetzt tun sollten
- Zolltarifnummer prüfen: Wie hoch ist der Satz heute, und wie war er vor dem Abkommen?
- Ursprung klären: Erfüllt Ihr Produkt die Ursprungsregeln? Sind Sie im REX-System registriert?
- Nachfrage testen, bevor Sie investieren: Mit gezielter Ansprache potenzieller Kunden und Händler in Vietnam sehen Sie in wenigen Wochen, ob es echtes Interesse gibt.
- Den passenden Einstieg wählen: Distributor, eigene Niederlassung oder ausgelagerter Vertrieb. Wir vergleichen die drei Wege in diesem Artikel.
Genau hier setzt Lum International an: Ein vietnamesisches Vertriebsteam, geführt von deutschen Gründern in Hanoi, spricht Ihre Zielkunden in Vietnam an und vereinbart Termine mit Entscheidern. Mehr dazu auf der Seite Vertrieb in Vietnam auslagern.
Häufige Fragen
Seit wann gilt das EU-Vietnam-Abkommen?
Das Freihandelsabkommen (EVFTA) wurde am 30. Juni 2019 unterzeichnet und ist seit dem 1. August 2020 in Kraft.
Sind deutsche Maschinen bei der Einfuhr nach Vietnam zollfrei?
Laut GTAI sind fast alle Maschinen und Anlagen mit EU-Ursprung seit Inkrafttreten zollfrei. Für sensible Waren wurde der Zoll innerhalb von drei, fünf oder sieben Jahren abgebaut. Welcher Satz für Ihre Ware gilt, hängt von der Zolltarifnummer ab.
Was brauche ich, um den Zollvorteil zu nutzen?
Ihr Produkt muss die Ursprungsregeln erfüllen, und Sie benötigen eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung. Dafür müssen Sie als Ausführer im REX-System registriert sein.
Reicht das Abkommen aus, um in Vietnam Kunden zu gewinnen?
Nein. Es senkt Zölle und Hürden, ersetzt aber nicht die Ansprache von Kunden und Händlern vor Ort. Dafür braucht es lokale Präsenz, Sprache und Beziehungen.
Quellen
GTAI: Zollbericht Vietnam, Freihandelsabkommen EU-Vietnam. Europäische Kommission: EU-Vietnam Agreement. Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie Zahlen und Zollsätze vor einer Entscheidung mit Zoll- oder Außenwirtschaftsberatern.